Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln.
1. Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Anderslautende (Einkaufs-) Bedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung; ansonsten sind sie unverbindlich.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Lieferungen
Lieferungen mit Hebebühnen- bzw. Kran-Fahrzeugen beinhaltet ausschließlich die Anlieferung der Ware bis Bordsteinkante, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Für das Abpacken bzw. den Transport der Ware ins Haus bzw. Objekt ist der Käufer verantwortlich. Bei Eigenabholungen ab Lager muss die Ware vor Verlassen des Betriebsgeländes ordnungsgemäß gesichert werden. Für eventuell auftretende Transportschäden auf Grund unsachgemäßer Ladungssicherung ist ausschließlich der Käufer bzw. Abholer verantwortlich.
4. Verpackungsmaterial
Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut.
5. Gewährleistung
Der Käufer genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind binnen einer Woche anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, gelten die §§ 377 ff. HGB. Die Rüge verdeckter Mängel ist nur binnen eines Jahres nach Lieferung möglich. Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Nachbesserung und mängelfreier Lieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Schadenersatzansprüche haftet der Verkäufer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für die Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bei kaufmännischen Käufern finden die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt, wie sie unter Abschnitt 10. ausgeführt werden, Anwendung.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug
Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der gesonderten Vereinbarung; ansonsten gerät der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des §§ 352 Abs.2 HGB.
8. Datenverarbeitung
Der Verkäufer verarbeitet und speichert die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten und bearbeitet diese im Wege der EDV im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Käufer ist ausschließlich Köln.
10. Eigentumsvorbehalt im Verkehr mit kaufmännischen Kunden
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen – gleich, aus welchem Rechtsgrund – Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt die Ware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist in jedem Fall gestattet. Der Käufer tritt dem dies annehmenden Verkäufer zur Sicherung die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Die Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Käufers auf den dann vorhandenen „kausalen” Saldo. Der Käufer tritt dem dies annehmenden Verkäufer zur Sicherung die Forderungen ab, die ihm im Fall der Verarbeitung der Vorbehaltsware, oder wenn die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist, erwachsen. Bei einer Weiterverarbeitung oder der Verbindung mit einem Grundstück
beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Rechnungswert der gelieferten Waren. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und auch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen nebst Schuldnern ebenso zu verlangen wie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Mitteilung der Abtretung an den Schuldner.
Der Verkäufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Zugriffe Dritter auf die Ware des Verkäufers vor Zahlung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu erheben.
11. Warenrücknahme
Die Ware ist nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Mängelfreiheit, und Vollständigkeit zu prüfen. Der Umtausch bzw. Rücknahme von Bestellartikeln ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Umtausch bzw. die Rücknahme von Lagerartikeln ist innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum möglich, vorausgesetzt Artikel, Tonalität (Produktionscharge) und Kaliber sind noch im Lagerbestand vorrätig abzüglich einer Wiedereinlagerungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie unter Abschnitt 5. Fliesen sind vorab hinsichtlich einheitlicher Nuancen-/Kaliberangaben zu prüfen und Abweichungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht anerkannt werden.
Stand: 01/2023
MT Fliesenboutique GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Yesilova
Firmensitz: Robert-Perthel-Straße 45, 50739 Köln